Seit 1.1.2023 bin ich Kassenhebamme und kann alle Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen.
Die folgenden Leistungen werden von der Kasse übernommen:
Entlassung nach der Geburt:
Tgl. 1 Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 5.Tag nach der Geburt
Max. 7 weitere Hausbesuche vom 6.Tag bis zur 8.Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z.B. Stillschwierigkeiten, schlechte Nabelrestverheilung, Dammverletzungen, …)
Ambulante Geburt (Entlassung innerhalb von 24 Std. nach der Geburt):
2 Hausbesuche in der Schwangerschaft
Hausbesuche nach der Geburt wie bei der vorzeitigen Entlassung
Die aktuellen Kassentarife können auf www.hebammen.at nachgelesen werden.