Vor- und Nachbetreuungen

Vor- und NachbetreuungenSeit 1.1.2023 bin ich Kassenhebamme und kann alle Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen.

Die folgenden Leistungen werden von der Kasse übernommen:

Entlassung nach der Geburt:

Tgl. 1 Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 5.Tag nach der Geburt

Max. 7 weitere Hausbesuche vom 6.Tag bis zur 8.Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z.B. Stillschwierigkeiten, schlechte Nabelrestverheilung, Dammverletzungen, …)

Ambulante Geburt (Entlassung innerhalb von 24 Std. nach der Geburt):

2 Hausbesuche in der Schwangerschaft

Hausbesuche nach der Geburt wie bei der vorzeitigen Entlassung

Die aktuellen Kassentarife können auf www.hebammen.at nachgelesen werden.